Du willst ein Auto in Deutschland kaufen und ins Ausland exportieren? Ob für den Neustart im Ausland, als Fahrzeug für deine Familie im Heimatland oder aus Leidenschaft für bestimmte Modelle? Als Privatperson ist das durchaus möglich. Doch wie läuft der Export genau ab? Welche Unterlagen brauchst du und was musst du beim Zoll beachten?
Hier bekommst du einen klaren Überblick inklusive Checkliste und nützlicher Tipps für einen reibungslosen Ablauf.
Was bedeutet "Autoexport" für dich als Privatperson?
Wenn du ein Auto in Deutschland kaufst und dauerhaft ins Ausland bringst, ob innerhalb der EU oder darüber hinaus, sprichst du vom Export. Anders als gewerbliche Händler brauchst du dafür keine spezielle Lizenz, aber du musst einige bürokratische Schritte selbst übernehmen.
Darfst du als Privatperson ein Fahrzeug für den Export kaufen?
Ja, du kannst sowohl Neu- als auch Gebrauchtwagen exportieren. Ganz unabhängig davon, ob du das Fahrzeug bei einem Händler oder privat kaufst.
Wichtig ist dabei:
- Du musst das Fahrzeug selbst abmelden oder ummelden.
- Je nach Zielort brauchst du Exportkennzeichen.
- Für Exporte außerhalb der EU sind Zollpapiere erforderlich.
Welche Dokumente brauchst du?
Um das Fahrzeug exportieren zu können, brauchst du:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Kaufvertrag mit Vermerk über die geplante Ausfuhr
- Gültige TÜV-/HU-Bescheinigung
- COC-Papiere (Certificate of Conformity, bei Neuwagen oder EU-Export)
- Export- bzw. Ausfuhrkennzeichen
- Versicherungsnachweis für diese Kennzeichen
- Falls notwendig: Zollpapiere und Ausfuhrbescheinigung
EU- oder Drittland?
Innerhalb der EU:
- Du musst das Auto in Deutschland abmelden.
- Meist genügt die Übergabe aller Fahrzeugunterlagen im Zielland.
- Die Anmeldung erfolgt dort nach den nationalen Vorgaben.
- Zollgebühren entfallen, aber Steuern können anfallen.
Außerhalb der EU:
- Du benötigst ein Exportkennzeichen mit befristeter Gültigkeit (oft 15–30 Tage).
- Zollformalitäten sind Pflicht: Du musst das Auto beim Zoll anmelden und korrekt ausführen.
- In bestimmten Fällen kannst du dir die deutsche Mehrwertsteuer erstatten lassen, wenn du das Fahrzeug nachweislich ins Drittland ausführst – das ist bei Privatpersonen aber nur selten realistisch, da meist gewerbliche Händler davon profitieren.
So gehst du vor
- Auto auswählen und Kaufvertrag abschließen: Stelle sicher, dass der Export im Vertrag erwähnt wird. Das ist besonders wichtig bei privaten Verkäufen. So gibt es im Nachhinein keine Missverständnisse.
- Fahrzeug abmelden: Vor dem Export meldest du dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab. Die bisherigen Kennzeichen werden entwertet.
- Exportkennzeichen beantragen: Wenn du das Fahrzeug ins Ausland fährst (insbesondere außerhalb der EU), brauchst du spezielle Exportkennzeichen. Dafür benötigst du eine Kurzzeit-Versicherung und gültige Papiere (inkl. TÜV).
- Zoll- und Steuerfragen klären: Bei Exporten in Nicht-EU-Länder musst du den Wagen beim Zoll anmelden. Bei der Ausfuhr erhältst du einen Ausfuhrvermerk – wichtig, falls du z. B. steuerliche Nachweise brauchst.
- Transport organisieren: Du kannst das Fahrzeug selbst überführen oder eine Spedition beauftragen. Bei Eigenüberführung solltest du sicherstellen, dass Versicherung und Kennzeichen zeitlich ausreichen.
- Anmeldung im Zielland vorbereiten: Je nach Land benötigst du zusätzliche Dokumente, eine technische Prüfung oder eine Umrüstung, z. B. auf lokale Abgasnormen oder Lichttechnik.
Export ist machbar
Als Privatperson kannst du ein Fahrzeug problemlos ins Ausland exportieren – egal ob innerhalb oder außerhalb der EU. Wichtig ist, dass du alle notwendigen Unterlagen zusammenstellst, dich über länderspezifische Regelungen informierst und frühzeitig an Kennzeichen, Versicherung und ggf. Zoll denkst.
Deine kompakte Checkliste für den Autoexport:
- Kaufvertrag mit Exportvermerk
- Vollständige Kfz-Papiere (Teil I & II)
- Aktueller TÜV-/HU-Bericht
- COC-Papier (bei EU-Export)
- Abmeldung bei der Zulassungsstelle
- Exportkennzeichen mit Versicherung
- Bei Bedarf: Zollpapiere und Ausfuhrbescheinigung