Wer darf auf einem E-Parkplatz parken?

Autor

Jannik Burkhardt

Veröffentlicht

Mit der wachsenden Zahl an Elektroautos verändern sich unsere Städte: Grüne Markierungen und Ladesäulen gehören längst zum Straßenbild. Doch wer darf dort tatsächlich parken? Nur reine Elektrofahrzeuge? Auch Plug-in-Hybride? Und muss man dabei immer laden?

Damit du keine Bußgelder riskierst und genau weißt, was erlaubt ist, findest du hier alle wichtigen Regeln zum Thema E-Parkplätze – verständlich und praxisnah erklärt.

Wer darf auf einem E-Parkplatz stehen?

Ob du auf einem E-Parkplatz parken darfst, hängt von der Beschilderung ab. In der Regel gilt:

  • Du brauchst ein E-Kennzeichen.
  • Du darfst dort nur stehen, wenn du aktiv lädst (wenn das durch ein Zusatzschild gefordert ist).

Parkst du mit einem Verbrenner oder ohne laufenden Ladevorgang, droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro – und unter Umständen ein Abschleppen.

So liest du die Schilder richtig: Die Regeln im Überblick

Die Straßenverkehrsordnung regelt genau, wer wo parken darf. Bei E-Parkplätzen entscheidet die Kombination aus Verkehrszeichen und Zusatzschildern.

Das Parkplatz-Schild (Zeichen 314)

Zeigt an, dass dort grundsätzlich geparkt werden darf.

Zusatzschild mit E-Auto-Symbol

Kennzeichnet den Parkplatz als reserviert für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Dazu zählen batterieelektrische Fahrzeuge, Wasserstofffahrzeuge und förderfähige Plug-in-Hybride.

Zusatzschild „während des Ladevorgangs“

Erlaubt das Parken nur, wenn dein Fahrzeug mit der Ladesäule verbunden ist und Strom lädt. Parken ohne Ladevorgang ist hier nicht erlaubt – auch nicht mit E-Kennzeichen.

Oft findest du beide Zusatzzeichen kombiniert. Dann gilt: Parken ist nur mit E-Kennzeichen und nur während des Ladevorgangs erlaubt.

Darf ich mit einem E-Kennzeichen parken, ohne zu laden?

Nein, nicht wenn das Schild „während des Ladevorgangs“ vorhanden ist. Dann darfst du nur dort stehen, wenn dein Fahrzeug aktiv Strom lädt. Reines Parken ist untersagt selbst mit E-Kennzeichen.

Dürfen Plug-in-Hybride auf E-Parkplätzen stehen?

Ja Plug-in-Hybride dürfen auf E-Parkplätzen stehen, aber nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Fahrzeug hat ein E-Kennzeichen.
  • Du lädst dein Fahrzeug aktiv, wenn das laut Beschilderung gefordert ist.

Ohne E-Kennzeichen ist das Parken auch für Plug-in-Hybride nicht erlaubt – selbst wenn eine Lademöglichkeit besteht.

Was passiert, wenn ein Verbrenner auf einem E-Parkplatz steht?

Das gilt als ordnungswidriges Parken. Es droht ein Bußgeld von 55 Euro. In vielen Fällen kann das Fahrzeug zusätzlich abgeschleppt werden.

Gibt es eine Zeitbegrenzung?

Oft ja. Auf vielen Ladeparkplätzen ist die maximale Parkdauer begrenzt, etwa auf zwei Stunden. Das wird durch ein weiteres Zusatzschild angezeigt. In diesem Fall musst du eine Parkscheibe sichtbar auslegen.

Carveys Praxistipps: So parkst du richtig

  • Lies alle Schilder und Zusatzzeichen sorgfältig, bevor du parkst.
  • Gehe grundsätzlich davon aus, dass du nur während des Ladevorgangs parken darfst.
  • Lege eine Parkscheibe aus, wenn eine maximale Parkdauer vorgeschrieben ist.
  • Fahre den Ladeplatz zügig frei, sobald dein Auto ausreichend geladen ist – das unterstützt alle, die auf eine freie Säule angewiesen sind.

Die Beschilderung entscheidet

Ob du auf einem E-Parkplatz stehen darfst, hängt ausschließlich von der Beschilderung vor Ort ab. Meist gilt: Nur mit E-Kennzeichen und nur während des Ladevorgangs. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld oder das Abschleppen des Fahrzeugs.

Indem du die Regeln kennst und dich fair gegenüber anderen E-Fahrern verhältst, trägst du aktiv zu einem funktionierenden Ladeangebot bei.