Leon ist 19 Jahre alt und hat vor drei Wochen seinen Führerschein gemacht. Nach der ersten Freude dachte er sich: "Ich bin jetzt in Fahranfänger, aber was bedeutet das genau?“
Das ist eine berechtigte Frage, denn der Begriff 'Fahranfänger' ist nicht eindeutig. Er bedeutet rechtlich nämlich etwas anderes als versicherungstechnisch und für BF17-Fahrer gelten nochmal eigene Regeln. Ich bin deshalb mit Leon alle Fragen durchgegangen, die sich frisch gebackene Autofahrer wirklich stellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
„Ich dachte, Probezeit bedeutet einfach zwei Jahre aufpassen. Dass schon ein einziger Fehler alles verlängern kann. Das hat mich wirklich überrascht.“ — Leon, 19
- Fahranfänger: Jeder, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erworben hat gilt als Fahranfänger. Ab dem Zeitpunkt gilt die 2-jährige Probezeit.
- Probezeit: 2 Jahre ab Führerscheinerteilung; sie ist bei Verstößen verlängerbar auf 4 Jahre.
- Alkohol: 0,0 Promille erlaubt, während erfahrene Fahrer bis 0,5 Promille fahren dürfen.
- A-Verstoß: Ein einziger Verstoß genügt für eine Probezeitverlängerung + Aufbauseminar (200–550 €).
- B-Verstoß: Erst zwei B-Verstöße führen zu denselben Konsequenzen wie ein A-Verstoß.
- Probezeit verkürzen ist gesetzlich nicht möglich. Der einzige Weg ist regelkonformes Fahren.
Was ist ein 'Fahranfänger'?
Die Frage klingt am Anfang verrückt, denn jeder weiß doch, was ein Fahranfänger ist. So einfach ist es jedoch nicht. Doch schauen wir uns das alles genauer an:
Fahranfänger sind – rechtlich gesehen – alle, die zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen A, B, C oder D erworben haben. Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt automatisch die zweijährige Probezeit gemäß § 2a StVG mit strengeren Regeln, höheren Konsequenzen bei Verstößen und einer eigenen Einstufung bei der Versicherung.
Der Begriff 'Fahranfänger' bedeutet aber je nach Kontext etwas anderes. Das hat Leon direkt überrascht:
„Das hätte ich gerne vorher gewusst, dass ich bei der Versicherung noch länger als Fahranfänger gelte als rechtlich.“ — Leon, 19
Quelle: § 2a StVG — Fahrerlaubnis auf Probe | ADAC — Führerschein Probezeit (adac.de)
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Wie lange ist man Fahranfänger?
Die häufigste Anschlussfrage nach der Definition: „Und wie lange gilt das jetzt für mich?“
- Rechtlich: 2 Jahre ab Führerscheinerteilung. Bei Verstößen ist die Probezeit auf 4 Jahre verlängerbar.
- Versicherung: 18 bis 24 Jahre — je nach Anbieter bis 23 oder 25 Jahre, danach gibt es keinen Fahranfänger-Zuschlag mehr.
- Die Probezeit zu verkürzen ist nicht möglich.
Was ist die Probezeit und wann beginnt sie?
Die Probezeit ist eine zweijährige Bewährungsphase, die automatisch mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt. Sie gilt für alle, die zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen A, B, C oder D erwerben.
Während der Probezeit gelten strengere Regeln als für erfahrene Fahrer: ein absolutes Alkoholverbot, schärfere Konsequenzen bei Verstößen und ein eigenes Stufensystem das im schlimmsten Fall zum Führerscheinentzug führt.
„Wann fängt die Probezeit eigentlich an?“, war Leons erste Frage. Die Antwort: sofort.
Die Probezeit wurde 1986 eingeführt, weil Fahranfänger damals für mehr als 60 % aller schweren Verkehrsunfälle verantwortlich waren. Sie gilt bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen A, B, C oder D.
Wichtig: Die Probezeit beginnt am Tag der Führerscheinausstellung. Sie beginnt nicht erst mit dem 18. Geburtstag und auch nicht erst nach der ersten Fahrt. Wer mit 17 beim begleiteten Fahren (BF17) startet, befindet sich dann in der Probezeit.
Dauer: Regulär 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit einmalig auf insgesamt 4 Jahre — eine Verkürzung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Quelle: § 2a StVG | bussgeld-info.de — Probezeit beim Führerschein (Januar 2026)

Was darf man in der Probezeit nicht machen?
Das ist wohl die Frage, die Leon am häufigsten gestellt hat. Die Antwort ist zweigeteilt: Es gibt Dinge, die für alle Autofahrer verboten sind und zusätzliche Regeln, die nur für Fahranfänger in der Probezeit gelten.
- Alkohol: 0,0 Promille. Fahranfänger dürfen kein Auto fahren, wenn sie einen tropfen Alkohol getrunken haben. Erfahrene Fahrer hingegen dürfen mit bis zu 0,5 Promille fahren.
- Handy am Steuer ist ein B-Verstoß. Ein einziges Mal damit gehalten zu werden, hat noch keine Probezeit-Folgen, aber zusammen mit einem weiteren B-Verstoß löst es Aufbauseminar und eine Verlängerung dieser aus.
- Zu schnelles Fahren: Ab 21 km/h über dem Limit ist es ein A-Verstoß. Bei erfahrenen Fahrern gibt es erst ab höheren Werten einen Punkt.
- Über Rot fahren ist immer verboten. In der Probezeit kommt es zusätzlich zu sofortigen Probezeitmaßnahmen.
- Fahren trotz Fahrverbot: A-Verstoß und kann direkt zum Führerscheinentzug führen.
- Technische Mängel: Abgefahrene Reifen, überfällige HU oder fehlende Beleuchtung sind B-Verstöße, die sich schnell summieren.
Quelle: bussgeldkatalog.org — Probezeit B-Verstöße (Februar 2026)
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A-Verstöße und B-Verstöße: Was ist der Unterschied?
Das Kernstück der Probezeit ist das Ampelsystem aus A- und B-Verstößen. Wer die Unterschiede nicht kennt, erlebt böse Überraschungen.
A-Verstöße
„Also wenn ich einmal mit dem Handy am Steuer erwischt werde, verlängert sich die Probezeit sofort?“ — Leons Reaktion war ungläubig. Leider: ja.
A-Verstöße sind schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Ein einziger A-Verstoß führt sofort zu Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Doch was gehört dazu? Einige gängige A-Verstöße sind unter anderem:
B-Verstöße
B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten. Ein einzelner B-Verstoß hat keine Probezeit-Folgen. Erst der zweite löst dieselben Konsequenzen aus wie ein A-Verstoß. Zu den B-Verstößen gehören unter anderem:
Was passiert bei Verstößen?
Was passiert bei Verstößen während der Probezeit? Das wissen viele Fahranfänger nicht. Bei Verstößen gibt es drei Stufen. Was diese bedeuten, habe ich in eine Tabelle kurz und bündig zusammengefasst:
Wichtig: Wer das Aufbauseminar nach Stufe 1 nicht fristgerecht absolviert, verliert den Führerschein bereits zu diesem Zeitpunkt — unabhängig vom weiteren Fahrverhalten.
Gegen die Probezeitverlängerung selbst gibt es kein Rechtsmittel. Einspruch ist nur gegen das zugrunde liegende Bußgeld möglich.
Quelle: kanzleiwehner.de — Geblitzt in der Probezeit
Wann verliert man seinen Führerschein in der Probezeit?
„Kann mir die Probezeit tatsächlich den Führerschein kosten?“ — Leons Frage kam mit einem leicht ungläubigen Blick. Die Antwort: ja, und schneller als man denkt.
Der Führerscheinentzug in der Probezeit ist kein theoretisches Szenario. Laut einer Erhebung kommen von jährlich rund 130.000 Führerschein-Neulingen mehr als 30.000 nicht ohne Verlängerung oder Strafe durch die Probezeit.
- Stufe 3 (nach Stufe 1 + 2): Erneuter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße nach Ablauf der Beratungsfrist — Fahrerlaubnis wird entzogen, Neuerteilung erst nach Sperrfrist (6 Monate bis 5 Jahre).
- Aufbauseminar nicht absolviert: Wer die Frist versäumt, verliert den Führerschein sofort — unabhängig vom weiteren Fahrverhalten.
- Alkohol ab 1,1 Promille: Alkoholisiert Auto fahren ist gemäß § 316 StGB eine Straftat. Was folgt sind Entzug, MPU, Geld- oder Freiheitsstrafe.
- Illegale Autorennen: Nach § 315d StGB kommt es zu einem sofortigen Entzug, keine Probezeitstufen.
- Unfallflucht: Nach § 142 StGB handelt es sich hierbei um eine Straftat mit direktem Entzugsrisiko.
Wichtig: Gegen den Führerscheinentzug selbst gibt es kein Rechtsmittel in der Probezeit. Einspruch ist nur gegen das zugrunde liegende Bußgeld möglich.
Wer nach dem Entzug seinen Führerschein neu beantragen möchte, muss zusätzliche Kosten und ggf. eine MPU einkalkulieren.
Quelle: kanzleiwehner.de — Geblitzt in der Probezeit (Januar 2026)

Das Aufbauseminar: Was es kostet und was dich erwartet
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist kein freiwilliger Kurs; es ist eine Pflichtmaßnahme nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen. Wer nicht teilnimmt, verliert den Führerschein.
- Umfang: 4 Gruppensitzungen à 135 Minuten + 1 Beobachtungsfahrt
- Kosten: Je nach Fahrschule und Region 200–550 € — selbst zu tragen, nicht erstattungsfähig
Ziel ist es, das Risikobewusstsein zu schärfen und das Fahrverhalten zu reflektieren. Dabei handelt es sich jedoch um keine Zusatzprüfung. Dafür setzt die Behörde eine konkrete Frist. Versäumst du diese, droht ein Führerscheinentzug.
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Alkohol in der Probezeit
„Ich trinke eigentlich kaum, aber nach einer Party nur ein Bier, ist das denn schon ein Problem?“
Leon stellte diese Frage, weil er ehrlich unsicher war. Die Antwort ist eindeutig: Nein. Für alle Fahranfänger und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Die allgemeine Grenze von 0,5 Promille gilt für dich nicht.
Was technisch gemessen wird: Bußgeldverfahren werden üblicherweise erst ab 0,2 Promille eingeleitet, um Messungenauigkeiten auszuschließen. Das ändert aber nichts an der rechtlichen 0,0-Grenze.
Häufige Fragen zur Probezeit
Verlängert sich die Probezeit beim Motorradführerschein neu?
Nein. Die Probezeit gilt nur beim allerersten Erwerb einer Fahrerlaubnis. Wer nach dem Auto- den Motorradführerschein macht, startet keine neue Probezeit.
Kann ich Punkte in Flensburg abbauen?
In der Probezeit ist kein Punkteabbau durch Seminare möglich — das gilt erst nach der Probezeit. Punkte verfallen je nach Schwere nach 2,5, 5 oder 10 Jahren.
Was passiert wenn ich geblitzt werde?
„Ich bin letzte Woche in einer 50er-Zone mit vielleicht 60 gefahren — bin ich jetzt dran?“ Leon war sichtlich nervös. In diesem Fall: Glück gehabt.
Das kommt auf die Geschwindigkeit an. Bis 20 km/h zu schnell: Bußgeld (ab 20 €), aber kein A-Verstoß und keine Probezeitverlängerung. Ab 21 km/h zu schnell: A-Verstoß — Probezeitverlängerung und Aufbauseminar sind die Folge.
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Welches Auto empfiehlt sich für Fahranfänger?
Das richtige Auto kann in der Probezeit einen echten Unterschied machen — nicht nur beim Geldbeutel, sondern auch bei der Sicherheit.
- Kleine Motoren: Weniger PS bedeutet weniger Versuchung beim Beschleunigen und oft niedrigere Versicherungskosten.
- Moderne Assistenzsysteme: Spurhalteassistent, Notbremsassistent und Toter-Winkel-Warner sind gerade für Fahranfänger wertvolle Helfer.
- Günstige Versicherungsklasse: Typklassen variieren stark. Vergleiche vor dem Kauf immer die Versicherungskosten konkret.
- Gebraucht statt Neu: Die erste Delle am eigenen Auto trifft bei einem Gebrauchtwagen deutlich weniger hart.
Welches Auto passt zu Fahranfängern?
Fahranfänger und Versicherung: Was du wissen musst
Versicherungen stufen Fahranfänger separat ein und das zeigt sich im Preis. Als Neufahrer startest du in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse SF 0, was die höchste Prämie bedeutet. Jedes unfallfreie Jahr verbessert deine SF-Klasse.
- SF 0: Höchste Prämie und ein typischer Startpunkt für Fahranfänger
- SF ½: Nach erstem unfallfreien Jahr
- SF 1: Nach zweitem unfallfreiem Jahr kommt es zu einer deutlichen Beitragssenkung
- Tipp: Elterliche SF-Klasse übertragen lassen. In vielen Fällen möglich und spart erheblich
Probezeit-Verstöße können sich auf den Versicherungsvertrag auswirken. Manche Anbieter erhöhen die monatlichen Beiträge oder kündigen die Versicherung bei schweren Verstößen.
Prüfe die Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss auf Klauseln zu Fahranfängern immer.
Günstigstes Auto bei Versicherung und Steuern
Was du als Fahranfänger wirklich wissen musst
„Ich bin froh, dass ich das jetzt weiß und nicht erst, wenn es zu spät ist“, sagt Leon am Ende unseres Gesprächs. Das ist genau der richtige Moment für dieses Wissen: nicht nach dem ersten Bußgeldbescheid, sondern jetzt.
Die Probezeit ist kein bürokratisches Konstrukt. Sie hat einen klaren Grund: Fahranfänger sind statistisch gesehen häufiger in schwere Unfälle verwickelt, schlicht weil Routine fehlt. Die Regeln sind streng, aber überschaubar.
Leons Zusammenfassung bringt es auf den Punkt: Kein Alkohol. Nicht rasen. Handy weglegen. Wer diese drei Dinge konsequent umsetzt, kommt problemlos durch die Probezeit und spart sich Aufbauseminar, Verlängerung und schlimmstenfalls den Führerschein.
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